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Hund und Vermieter - eventuell nicht immer eine gute Mischung. www.tentie.de

Umzug mit Hund – darf der Vermieter deinen Vierbeiner wirklich verbieten?

© lassedesignen - Fotolia, VermieterSchon lange hast du davon geträumt, endlich in eine größere Wohnung zu ziehen. Ein Garten für den langjährigen Familienhund ist auch dabei – alles scheint perfekt. Auch der Vermieter macht auf dich einen netten Eindruck, ihr scheint euch auf Anhieb gut zu verstehen. Doch leider bleibt es bei dem Anschein, denn als du dem vermeintlich netten Menschen erzählst, dass du schon dein Leben lang Hunde hältst und dir ein Leben ohne diese quirligen Vierbeiner gar nicht mehr vorstellen kannst, zieht dieser erst einmal einen Mietvertrag aus der Tasche, in dem steht, dass Hunde in dieser bis dato tollen Traumwohnung verboten sind. Doch ist das wirklich zulässig, dass Hunde generell im Mietvertrag als verboten aufgeführt werden dürfen?

Das Team von tentie.de hat sich für dich schlau gemacht – und wir können dich beruhigen: Laut Paragraph 307 des bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Bestimmung ungültig. Wenn dein Vermieter nun zu den wenigen Menschen gehört, der keine Hunde mag, so würde er dich benachteiligen, indem er deinen Vierbeiner generell verbietet.

Doch so einfach ist der Umzug mit Hund leider selten …

Anders sieht die Lage jedoch aus, wenn du während der Vertragsverhandlungen mit deinem Vermieter dieses Verbot gemeinsam triffst und dich dann nach einigen Monaten doch noch für die Haltung eines Hundes entscheidest. Besonders ungünstig wird dies für dich, wenn bei diesem Treffen explizit das Verbot der Hundehaltung festgelegt wurde.

Aufpassen solltest du bei einer Mietwohnung in jedem Fall auch dann, wenn im Mietvertrag verankert steht, dass du das Einverständnis des Vermieters einholen musst, bevor du dir einen Hund zulegen darfst. Diese Klausel ist auch rechtens, allerdings darf der Vermieter sich dennoch nicht willkürlich und ohne Begründung gegen die Haltung eines Hundes aussprechen. Um die Tierhaltung zu verweigern, müssen demnach triftige Gründe vorliegen, wie z. B. Nachbarn mit Hundeallergie, zu kleine Räumlichkeiten oder ein Hund, der auf der roten Liste als gefährlich anzusehende Hunderasse zu finden ist.

Um in einer Mietwohnung auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich im Vorfeld, eine genaue Absprache mit dem Vermieter zu treffen. Steht die Anschaffung eines neuen, zusätzlichen Hundes an, so solltest du in jedem Fall eine widerrufsfreie Vereinbarung treffen.

Generell darf dein Vermieter die Tierhaltung also nicht verbieten, doch um ein gutes Wohnverhältnis zu gewährleisten, solltest du in jedem Fall jedes neue Tier mit ihm besprechen und dir die notwendige Erlaubnis einholen. So steht einem guten Zusammenleben mit deinen Vierbeinern nichts mehr im Weg und du kannst dein neues Zuhause in vollen Zügen genießen.