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Straßenverkehrsgesetz

Straßenverkehrsgesetz: Kinder unter 14 dürfen Hunde nicht an der Leine führen!

Für viele Eltern scheint es der Traum schlechthin zu sein. Auch wenn die meisten Hundehalter ihren vierbeinigen Liebling sehr gern haben, so ist das Gassigehen mitunter doch manches Mal eher lästig. Schnee, Regen, morgens, abends – Hunde nehmen keine Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten. Wie schön wäre es in solch einer Situation doch, wenn man dem Kind einfach einmal die Leine in die Hand drücken könnte. Einfach einmal den Krimi in Ruhe zu Ende schauen, das Schaumbad in Ruhe genießen – wie schön wäre das doch. Doch leider haben Hunde keine eingebaute Uhr, nach der man sich richten kann. Muss der Hund Gassi, dann ist das in vielen Fällen auch wirklich dringend und der Kommissar muss den Mordfall ohne dich lösen.

Doch wann darf das Kind eigentlich die tägliche Gassirunde übernehmen?

Egal, wie lieb und gut erzogen der Vierbeiner auch sein mag, es können immer einmal Situationen auftreten, in denen der Hund unvorhersehbar reagiert. Derjenige, der den Hund an der Leine führt, übernimmt in diesem Moment die Aufsichtspflicht. D.h. dass der Hundeführer zu jeder Zeit in der Lage sein muss, positiv auf den Hund einwirken zu können, um Gefahren für andere Menschen und Sachen zu vermeiden.

Das Straßenverkehrsgesetz sieht in diesem Zusammenhang folgende Regeln vor

• Läuft die Gassirunde an stark befahrenen Straßen vorbei, so muss der Hund grundsätzlich an der Leine laufen. Diese Leine sollte in der Regel 1-2 Meter lang und nicht ausziehbar sein. Diese Regel gilt auch dann, wenn dein Hund gut ausgebildet ist.
• Kinder unter 14 Jahren sind laut der Straßenverkehrsordnung generell ungeeignet, einen Hund alleine an der Leine zu führen.
• Kinder sollten demzufolge erst dann einen Hund alleine an der Leine halten, wenn sie körperlich und geistig dazu vollkommen in der Lage sind.
• Ist das Kind dem Hund in Gefahrensituationen nicht gewachsen, so kann dies schnell zu einer Gefahr für Dritte oder sogar für das Kind werden.

Dies heißt jedoch nun nicht zwingend, dass dein Kind die Hundeleine erst ab 14 Jahren anfassen darf. Natürlich ist es zu jeder Zeit sinnvoll, dein Kind in die Hundeerziehung miteinzubeziehen. Während ihr gemeinsam mit dem Vierbeiner spazieren geht, kannst du deinem Kind in aller Ruhe alle wichtigen Details der Hundeerziehung erklären.

Ist es dir noch zu riskant, so kannst du dein Kind die Leine gerne an ungefährlichen Orten übernehmen lassen.
In jedem Fall solltest du darauf achten, dass sich der Hund in diesen Situationen entspannt fühlen kann und du im Notfall immer eingreifen kannst, falls doch einmal eine Stresssituation entstehen sollte.

So kannst du deinem Kind nach und nach mehr Verantwortung in Bezug auf euren Vierbeiner übertragen. Und davon werden garantiert Kind und Hund profitieren.