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Maulkorb richtig anwenden

Listenhunde in Deutschland

Hunde werden nicht umsonst schon von jeher als die besten Freunde des Menschen bezeichnet. Doch wenn schon die Anschaffung eines „normalen“ Hundes den zukünftigen Hundehalter vor eine Reihe verschiedener Überlegungen stellt, so sollte die Anschaffung eines sogenannten „Kampfhundes“ besonders sorgfältig überdacht werden. Schließlich kann schon ein simpler Familienurlaub mit einem Listenhund in Begleitung zur Tortur werden, denn Hunde, die eindeutig auf einer Rasseliste verzeichnet sind, dürfen ins Ausland und in bestimmte Bundesländer nicht eingeführt werden. Gleiches gilt auch umgekehrt. Hunde, die auf der Rasseliste verzeichnet sind, dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Hunde, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sind z. B.:
© ots-photo - Fotolia.com - Pitbull2

–       Pitbull-Terrier

–       American Staffordshire-Terrier

–       Staffordshire-Bullterrier und

–       Bullterrier.

 

Viele Fluglinien, Zugunternehmen und Hundepensionen weigern sich zudem, Kampfhunde zu transportieren bzw. aufzunehmen. Viele Versicherungen verlangen zusätzlich einen „Kampfhundeaufschlag“. Auch wenn nicht jeder Kampfhund von vornherein gefährlich ist, so sollten wir dennoch nicht das ursprüngliche Zuchtziel dieser Rassen aus den Augen verlieren. Für einige dieser aufgelisteten Rassen war einzig und allein der Hundekampf das Ziel. Auch wenn diese Hunde generell meist freundlich und verträglich gegenüber Menschen sind, so sind sie dennoch genetisch bedingt oft unverträglich gegenüber den Artgenossen. Oft macht sich diese Unverträglichkeit auch erst mit Abschluss der Geschlechtsreife bemerkbar und kann leider nicht immer durch die Sozialisation ausgeglichen werden. Nun stellt sich die Frage, ob Du auf Dauer wirklich damit leben kannst, dass dein Hund sich nicht mit Artgenossen verträgt. Bei Spaziergängen musst Du immer Artgenossen aus dem Weg gehen, Hundewiesen sind ebenfalls tabu – die Entscheidung, diese Tatsachen auf sich zu nehmen oder eben nicht, liegt ganz bei dir. Neben den möglichen Problemen mit anderen Hunderassen musst Du bei einem Listenhund mit öffentlichen Anfeindungen rechnen. Auch wenn dein Hund sich immer vorbildlich gegenüber anderen verhält – die Rasse an sich bringt leider viele Nachteile mit sich. Doch bist Du wirklich stark genug, um mit diesen Anfeindungen umzugehen? Auch bei der Wohnungssuche wirst Du mit einem Hund einer „gefährlichen“ Rasse schneller an deine Grenzen stoßen, denn welcher Vermieter will schon ein solches Risiko eingehen?

Hast Du dich trotz dieser negativen Auflistung für einen Hund von der Rasseliste entschieden, so kommen nun einige wichtige Aufgaben auf dich zu.

Egal, um was für eine Hunderasse es sich handelt, wichtig ist immer:

–       Alle Familienmitglieder müssen mit der Haltung einverstanden sein.

–       Der Hund sollte nicht länger als fünf Stunden am Tag alleine sein.

–       Die jährlichen Kosten (Hundesteuer, Versicherung, Tierarztkosten, Futter etc.) sollten ohne Probleme aufzubringen

sein.

Bei den Hunden der Rasseliste gibt es jedoch noch einige Dinge mehr zu beachten. So wie jeder andere Hund auch müssen Hunde der einschlägigen Rasseliste behördlich erfasst werden. Kommst Du dieser Anzeigepflicht nicht nach, so musst Du mit einer Geldstrafe rechnen und im schlimmsten Fall sogar mit einer Wegnahme des Tieres.

Es gelten im Zusammenhang mit Hunden der Rasseliste also folgende Regelungen:

–       Melde deinen Hund umgehend beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Polizeirecht beim Fachbereich Ordnung und Bürgerdienste der Stadtverwaltung an.

 –       Durch eine Verhaltensprüfung kannst du widerlegen, dass dein Hund unter die Kampfhundeverordnung fällt. Ein entsprechender Antrag ist dann bei der zuständigen Behörde zu stellen.

–       So lange, bis der Hund eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, gilt er als Kampfhund.

 

Falls dein Hund auch nach der Überprüfung noch immer unter die Kampfhundeverordnung fällt, so sollten die folgenden Punkte unbedingt beachtet werden:

–       Sorge für eine sichere Unterbringung, so dass der Hund zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Ihre Mitmenschen darstellen kann.

–       Sorge für eine Kontrolltätowierung.

–       Bei jedem Spaziergang solltest Du unbedingt alle wichtigen Kennzeichnungen mitführen.

–       Der Hund darf nur von Personen ausgeführt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

–       Es muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass der Hund alle Kommandos befolgt.

–       Ist der Hund älter als sechs Monate, so gilt außerhalb von befriedeten Bereichen Maulkorbpflicht.

–       Es besteht absolutes Zuchtverbot.

–       Solltest Du dich wider Erwarten einmal von deinem Hund trennen, so müssen die Daten des neuen Besitzers umgehend an die zuständige Behörde übergeben werden.

–       Auch wenn Du den Wohnort wechselst, gilt die sofortige Meldungspflicht.

–       Ist die Verhaltensprüfung negativ ausgefallen, so ist eine sofortige Kastration bzw. Sterilisation Pflicht.

Doch so sehr die Rasselisten und die darin aufgeführten Hunde auch in den Fokus der Medien geraten – nicht jeder Kampfhund ist von Natur aus böse. Bilder von friedlich kuschelnden Kampfhunden sprechen da eine andere Sprache. Sind die Hunde – egal, welcher Rasse – besonders aggressiv, so ist dies nicht immer rein genetisch bedingt. Die Hunde sind den Menschen vollkommen ausgeliefert. Wie schnell kann da ein Hund zum Werkzeug des Menschen werden?

Egal, ob Listenhund, „normaler“ Hund, kleiner Hund oder großer Hund – die Anschaffung eines solchen Tieres sollte gut überlegt sein, schließlich währt die Treue eines Hundes ein Leben lang.