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Leinenpflicht für Hunde – wo gilt das überall?

Was kann es Schöneres geben, als gemeinsam mit deinem Vierbeiner die Natur zu entdecken? Wiesen, Felder, Wälder – gemeinsame Spaziergänge mit deinem Hund sind wirklich Erholung pur. Nirgendwo anders kannst du so gut entspannen. Die Seele baumeln lassen, die Nähe mit deinem Hund genießen – seit du einen Hund an deiner Seite hast, ist die Natur quasi dein zweites Zuhause. Doch wirklich viel Spaß macht es deinem Hund nur, wenn dieser den Spaziergang ohne die lästige Leine genießen kann. Denn auch wenn du schnell laufen kannst, bei dem Tempo deines Vierbeiners kannst du definitiv nicht mithalten. Umso schöner sind deshalb auch die Spaziergänge ohne den lästigen Leinenzwang.

Nur werden die Orte immer weniger, an denen dein Hund die Spaziergänge ohne die lästige Anleinpflicht genießen kann. Und irgendwie hast du so langsam, aber sicher auch den Überblick verloren, am welchen Stellen dies überhaupt noch möglich ist. Natürlich gibt es viele Hundeauslaufflächen, aber so richtig genießen kannst du diese Spaziergänge nicht. Schließlich möchtest du nicht nur auf einer geschlossenen Fläche mit deinem Hund spielen können, sondern an den Stellen, an denen du es möchtest. Doch Ärger mit dem Gesetz möchtest du auch nicht bekommen, nur weil du gegen die Anleinpflicht verstößt. Und genau deshalb benötigst du auch dringend Hilfe im Hinblick auf die aktuelle Hundeverordnung.

Leinenpflicht bei Hunden? Worauf muss ich achten?

Generell gilt: Dein Hund sollte immer so an der Leine geführt werden, dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht. Dies gilt sowohl für Menschen als auch für andere Tiere. Ebenfalls dürfen Hunde nicht gezüchtet werden mit dem Ziel, andere Menschen oder Tiere zu verletzen oder zu gefährden.

Paragraph 2 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalens für die Leinenpflicht

• An allen Orten mit Publikumsverkehr wie Einkaufsstraßen, Bereiche innerhalb der Stadt oder allen anderen Bereichen mit viel Publikumsverkehr sind Hunde an der Leine zu führen.

• In umfriedeten Park- und Grünbereichen sind Hunde ebenfalls an einer geeigneten Leine zu führen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Bereiche speziell als Freilaufbereiche ausgewiesen sind.

• Auch bei sonstigen Veranstaltungen wie Stadtfeste, Trödelmärkte usw. gilt für alle Vierbeiner die Leinenpflicht.

• … genauso wie in allen öffentlichen Einrichtungen

• Für Friedhöfe und Kinderspielplätze gilt ein generelles Hundemitführverbot.

• Zusätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen: genereller Leinenzwang mit Ausnahme der Waldwege.

So störend der Leinenzwang für dich und deinen Vierbeiner auch sein mag, um Ärger mit dem Gesetz zu vermeiden, solltest du dich an diese Verbote halten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 50,00 € bis hin zu 250,00 € geahndet. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Umgebung, an der dein Hund gegen dieses Gesetz verstoßen hat.