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tentie.de - Kupieren verboten

§ 6 TierSchG – Warum ist das Kupieren in Deutschland verboten

Für uns Menschen gehören die Schönheitsoperationen schon fast zum täglichen Leben dazu. Immer dann, wenn wir mit einem Körperteil nicht zufrieden sind und alle Bemühungen nicht helfen, daran etwas zu ändern, so bleibt als letzter Schritt oftmals der Gang zum Schönheitschirurgen. Im Handumdrehen kann so die Brust größer oder der Po kleiner werden. Segelohren liegen auf einmal eng am Kopf und auch der Bauch ist von Größe 46 auf 32 geschrumpft. Dies alles geschieht jedoch nur dann, wenn die Person, die mit sich unzufrieden ist, sich auch selbst für diese operativen Eingriffe entscheidet. Anders sieht die Lage jedoch bei den Hunden aus. Viele Hunde werden operativen und vermeintlich verschönernden Eingriffen unterzogen, ohne dass sie sich dazu äußern können.

Kupieren – schmerzhafte Operationen ohne Sinn und Verstand

Während Menschen aus eigenem Willen ihr Einverständnis zu solchen Operationen geben können, werden Hunde zu diesen schmerzhaften Eingriffen gezwungen. Und mindestens genauso schlimm wie die Schmerzen ist die Sinnlosigkeit solcher Eingriffe. Die Eingriffe zum Kupieren von Ohren und Schwanz erfolgen bei den Tieren zumeist schon im Alter von wenigen Wochen. Wird der Schwanz kupiert, so sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass bei diesem Eingriff ein Stück der Wirbelsäule entfernt wird.

Auch beliebt ist das Kupieren der Ohren. Dieser Eingriff ist jedoch genauso unnötig wie schmerzhaft. Nach der OP werden für einige Wochen die Reste der Ohren mit Klebeband hochgebunden. Dies geschieht so lange, bis die Ohren schließlich von alleine in dieser Position verweilen. Neben den Schmerzen, die der Hund nach der OP ertragen muss, können diese Eingriffe zudem zu chronischen Folgeerscheinungen führen.

Kupieren von Rute und Ohr – in Deutschland zum Glück verboten

Seit 1986 ist das Kupieren der Ohren laut § 6 des Tierschutzgesetzes verboten. Als das Tierschutzgesetz einige Jahre später neu aufgelegt wurde, wurde das Verbot für das Kupieren der Rute ebenfalls mit aufgenommen.
Erlaubt ist ein solcher Eingriff nur noch dann, wenn medizinische Gründe vorliegen oder es sich bei dem Tier um einen ausgewiesenen Jagdhund handelt.